Genitalbeschneidung bei Frauen und Mädchen
Ein weltweites Problem
Die Genitalbeschneidung von Frauen und Mädchen, auch Female Genital Mutilation (FGM) genannt, ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, die in vielen Teilen der Welt praktiziert wird.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass weltweit über 230 Millionen Frauen betroffen sind.


FGM in Deutschland
Auch in Deutschland ist das Problem größer, als viele vermuten:
• Rund 104.000 Frauen und Mädchen sind betroffen.
• Etwa 10.000 Frauen und Mädchen leben in Baden-Württemberg
mit den Folgen dieser Praxis.
• Mindestens 17.000 Mädchen sind aktuell gefährdet, ebenfalls
beschnitten zu werden.
Die tatsächlichen Zahlen könnten jedoch noch weit höher liegen, da viele Fälle im Verborgenen bleiben.
Viele Frauen kommen aus Afrika, Asien
Sie haben eines gemeinsam:
Sie werden aus Tradition beschnitten!
Das ist in den Familien ein TABU-Thema. Diese beschnittenen Frauen haben Töchter, die auch beschnitten werden – und wenn sie Frauen sind… muss dieser Kreislauf unterbrochen werden!
Die Geschichte von Asma,
22 Jahre
Asma wurde im Norden Somalias geboren. Mit 5 Jahren wurden Asma und andere Mädchen des Dorfes von ihren Müttern geweckt.

Sie forderten von ihren kleinen Mädchen Tapferkeit und keine Schreie.
Dann kam eine fremde alte Frau, setzte sich zwischen Asmas Beine und schnitt erbarmungslos zu.
Sie raubte dem Mädchen einen wesentlichen Teil ihres Frauseins und die Mutter fesselte sie dabei mit ihren Armen.
Diesen Tag vergisst Asma nie!
Die Gewalt blieb in ihrem Leben. Ihr Bruder verbot ihr, ihren Freund zu heiraten. Sie tat es trotzdem mit Erlaubnis ihres Vaters. Der Hass des Bruders war so groß, dass er seinen Vater deswegen tötete, Asma einsperrte und auf ihren Mann schoss. Er überlebte und konnte nach Kenia fliehen.
Asma gelang ebenfalls die Flucht. Mit Hilfe ihres Onkels und mit Schleppern kam sie über Mogadi-schu, Ankara, Athen nach Italien.
Somalier halfen ihr, nach Deutschland zu reisen. Die junge Frau wartet jetzt auf ihren Mann.
Sie lernt fleißig deutsch und möchte Krankenschwester werden, um anderen zu helfen.
Häufige Fragen
In vielen Kulturen wird die Genitalbeschneidung als notwendiger Schritt angesehen, um ein Mädchen „rein“ zu halten, ihre Heiratschancen zu sichern oder ihre Aufnahme in die Gemeinschaft zu gewährleisten. Doch hinter dieser Tradition verbirgt sich eine grausame Realität: FGM hat keinerlei gesundheitlichen Nutzen, sondern dient ausschließlich dazu, die Sexualität von Frauen und Mädchen zu kontrollieren oder einzuschränken.
Viele betroffene Frauen stammen aus Ländern Afrikas und Asiens, in denen FGM tief in traditionellen Strukturen verwurzelt ist. Oft wird in den Familien nicht darüber gesprochen – die Beschneidung ist ein Tabuthema, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Viele beschnittene Frauen haben selbst Töchter, die wiederum diesem schmerzhaften und traumatischen Eingriff unterzogen werden sollen. Dieser Kreislauf muss durchbrochen werden!
Die gesundheitlichen und psychischen Folgen von FGM sind gravierend. Betroffene Frauen leiden häufig unter:
• Chronischen Schmerzen und entzündlichen Beschwerden
• Brennenden Schmerzen beim Wasserlassen oder während der Menstruation
• Schweren traumatischen Erinnerungen und psychischen Belastungen
• Eingeschränkter oder schmerzhafter Sexualität
• Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt, die das Leben von Mutter und Kind gefährden können.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und zahlreiche internationale Organisationen setzen sich für die Abschaffung dieser Praxis ein. FGM verstößt gegen grundlegende Menschenrechte und verursacht lebenslanges Leid. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, betroffene Frauen zu unterstützen, gefährdete Mädchen zu schützen und die Tradition der Genitalbeschneidung zu beenden.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien (Female Genital Mutilation, kurz FGM) ist in Deutschland ein schwerer Straftatbestand.
Rechtliche Einordnung und Strafmaß:
- § 226a StGB: Seit September 2013 ist die Verstümmelung weiblicher Genitalien als eigener Tatbestand in § 226a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
- Strafmaß: Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monate bis zu fünf Jahren.
- Schwere Körperverletzung: FGM kann zudem als schwere Körperverletzung gewertet werden, wobei Strafen von bis zu 15 Jahren möglich sind.
Wichtige Aspekte:
- Strafbarkeit im Ausland: Die Tat ist auch strafbar, wenn sie im Ausland begangen wird (§§ 5 Ziff. 9a Buchst. b, 7 Abs. 2 Ziff. 2 StGB).
- Verantwortlichkeit: Eltern, die FGM an ihren Kindern veranlassen oder dulden, machen sich ebenfalls strafbar.
- Folgen: Eine Verurteilung kann zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis und zur Einreiseverweigerung führen.
FGM wird als schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte sowie der körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung eingestuft.
In welchen Ländern wird FGM praktiziert?
Die weibliche Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation, FGM) ist ein weltweites Problem. Sie wird in über 30 Ländern praktiziert – vor allem in Afrika, dem Nahen Osten und Teilen Asiens. Doch durch Migration sind mittlerweile auch viele Mädchen in Europa, Nordamerika und Australien betroffen oder gefährdet.

Afrika: Der größte Verbreitungsraum
In vielen afrikanischen Ländern gehört FGM zu tief verwurzelten Traditionen. Besonders hohe Raten gibt es in:
• Somalia, Guinea, Dschibuti, Ägypten und Mali, wo mehr als 90 % der Frauen betroffen sind.
• Sudan, Äthiopien, Eritrea und Sierra Leone, wo etwa 70–80 % der Frauen beschnitten sind.
• Gambia, Burkina Faso, Nigeria und Kenia, mit Betroffenheitsraten zwischen 20 % und 50 %.
Naher Osten & Südost-Asien:
FGM ist nicht nur ein afrikanisches Problem. Auch in einigen Ländern des Nahen Ostens und Asiens wird die Praxis fortgeführt:
• Irak (vor allem in kurdischen Gebieten) und Jemen haben dokumentierte Fälle von FGM.
• Indonesien, Malaysia und Teile Indiens praktizieren eine Form der weiblichen Beschneidung, die oft verharmlost wird, aber dennoch gesundheitliche und psychische Folgen hat.
Europa & die westliche Welt
Durch Migration ist FGM auch in Ländern verbreitet, in denen sie eigentlich verboten ist. Besonders gefährdet sind Mädchen in Familien, die aus betroffenen Regionen stammen. In Ländern wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweden und den USA gibt es nachweislich Fälle, in denen Mädchen während eines Heimatbesuchs oder in versteckten Eingriffen beschnitten wurden.
Welche Arten von weiblicher Genitalbeschneidung (FGM) gibt es?
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) teilt die weibliche Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation, FGM) in vier Haupttypen ein. Alle Formen sind gesundheitsschädlich, traumatisierend und verletzen die Menschenrechte.

Typ 1: Klitoridektomie
Bei dieser Form wird die Klitoris teilweise oder vollständig entfernt. Da die Klitoris ein zentrales Organ für Lustempfinden ist, führt dieser Eingriff oft zu lebenslangen körperlichen und psychischen Folgen, darunter Schmerzen, Narbenbildung und ein vermindertes sexuelles Empfinden.

Typ 2: Exzision
Hier werden neben der Klitoris auch die kleinen Schamlippen und in manchen Fällen die großen Schamlippen teilweise oder vollständig entfernt. Diese Form kann zu Infektionen, chronischen Schmerzen und Komplikationen bei der Geburt führen.

Typ 3: Infibulation
Die schwerste Form
Bei der Infibulation werden die äußeren Genitalien nicht nur entfernt, sondern auch die vaginale Öffnung fast vollständig verschlossen – oft durch das Zusammennähen der verbleibenden Haut. Es bleibt nur eine winzige Öffnung für Urin und Menstruationsblut.
Diese Form hat besonders schwerwiegende Folgen:
• Extreme Schmerzen und Infektionen
• Probleme beim Wasserlassen und Menstruieren
• Schwierigkeiten beim Geschlechtsverkehr
• Lebensgefährliche Komplikationen während der Geburt

Typ 4: Andere schädigende Eingriffe
Diese Kategorie umfasst weitere nicht medizinisch notwendige Eingriffe, darunter:
• Einstiche, Ritzungen oder Schürfungen an der Klitoris oder den Schamlippen
• Einführung von ätzenden Substanzen oder Kräutern in die Vagina
• Dehnung oder Verbrennung des Genitalbereichs
Rechtsgrundlage in Deutschland
Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) ist in Deutschland eine schwere Straftat und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte. Der deutsche Staat schützt Mädchen und Frauen entschieden vor dieser Gewaltform – unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland begangen wird.
Gesetzeslage
Die Durchführung, Unterstützung oder Anstiftung zur weiblichen Genitalverstümmelung ist strafbar. Dies gilt auch, wenn die Tat im Ausland verübt wird – etwa wenn Täter*innen oder Betroffene deutsche Staatsbürgerinnen sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Eltern sind verpflichtet, ihre Töchter vor Genitalverstümmelung zu schützen – sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Mädchen und Frauen, an denen eine Genitalverstümmelung begangen wurde, tragen keine Schuld und machen sich nicht strafbar.
Alle Formen von FGM sind eine Menschenrechts-verletzung!
Egal, welche Form – FGM hat keine gesundheitlichen Vorteile, sondern verursacht lebenslange körperliche und seelische Leiden. Sie wird oft unter dem Vorwand von Tradition, Reinheit oder gesellschaftlicher Akzeptanz durchgeführt, doch sie verstößt gegen grundlegende Rechte von Frauen und Mädchen.
Folgen für Täterinnen und Unterstützerinnen
Personen, die weibliche Genitalverstümmelung ausführen, dazu anstiften, helfen oder ihre Kinder nicht davor schützen, müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Zusätzlich können sie ihren Aufenthaltstitel verlieren oder ihnen kann die Einreise nach Deutschland verweigert werden.
Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
In Deutschland hat die Bundesregierung einen offiziellen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben. Er stellt klar:
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und strafbar – auch im Ausland.
Der Schutzbrief …

1. Informiert über das Gesetz
Er erklärt die rechtlichen Grundlagen und die strafrechtlichen Folgen einer Durchführung im Ausland.
2. Bietet rechtlichen Schutz
Er dient als offizielles Dokument, das auf Reisen mitgeführt werden sollte – insbesondere in Herkunftsländer, in denen Genitalverstümmelung verbreitet ist.
3. Stärkt Mädchen und Frauen
Der Schutzbrief soll Betroffenen helfen, sich gegen familiären oder gesellschaftlichen Druck zu wehren und auf ihren Schutz durch deutsches Recht hinzuweisen.
Hier erfahren Sie mehr zum Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung.
Gemeinsam können wir Leben schützen.
Asma ist keine Ausnahme. Ihre Geschichte steht stellvertretend für viele Frauen, die aus Ländern zu uns geflüchtet sind, in denen weibliche Genitalverstümmelung bis heute als Tradition gilt.
In Deutschland sind diese Frauen endlich in Sicherheit – doch die seelischen und körperlichen Wunden begleiten sie weiter. Viele leiden unter Schmerzen, Traumata, Scham und Sprachlosigkeit. Oft wissen sie nicht, an wen sie sich wenden können oder welche Hilfe ihnen zusteht.
Hier setzt unsere Arbeit an.
Helfen Sie uns bei unserer Mission
Betroffene Frauen in Deutschland benötigen sichere Anlaufstellen, medizinische Begleitung und Aufklärung.
Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, diese Unterstützung anzubieten!
